Finanzordnung

Finanzordnung BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN OV Ruppichteroth

1. Aufgaben OV-Kassierer*in

  • Sie/ er führt die Kasse des OV und regelt die finanziellen Belange des OVs.
  • Sie/ er überwacht die Zahlung der Mitgliederbeiträge der Mitglieder des OVs.
  • Sie/ er ist zu ordnungsmäßiger Buchführung verpflichtet.
  • Sie/ er führt die gemäß Kreissatzung abzuführenden Beiträge fristgerecht an denKreisverband ab.
  • Ausgaben zur Finanzierung der laufenden Kosten (Porto, usw.) innerhalb des OVs können durch die/ den Kassierer*in allein angewiesen werden.
  • Über Beträge, die darüber hinausgehen, entscheidet der geschäftsführendeVorstand einstimmig. Wenn dies nicht gelingt, wird darüber in einer OV-Sitzung beraten und abgestimmt.
  • Die Finanzen des OVs sind für jedes Mitglied transparent zu führen.2. Beitragszahlungen
  • Die Höhe des empfohlenen Mitgliedsbeitrags beträgt bundesweit 1% des monatlichen Nettoeinkommens. Der Mindestbeitrag für Mitglieder des OV Ruppichteroth beträgt 7,- € pro Monat. Für Schüler,*innen Student*innen, Auszubildende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger*innen gilt ein ermäßigter Beitrag von mind. 3,- €
  • Der Beitrag ist entweder direkt per Einzug an den Kreisverband zu zahlen oder auf das Konto des OV zu überweisen.
  • Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist jährlich zu überprüfen und ggf. anzupassen.
  • Bei Nichtzahlung des Beitrages erfolgt nach zweimaliger schriftlicher Mahnung derAusschluss aus der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 3. Spendenregelung für Mandatsträger*innen
  • Die Höhe der Mandatsträger*innenbeiträge beträgt bei Ratsmitgliedern mind. 25% der Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder.
  • Mandatsträger*innen ohne steuerpflichtiges Familieneinkommen können sich vom Vorstand von der Zahlungspflicht befreien lassen.

Beschlossen durch die OMV am: 07.07.202

Bankverbindung:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Ruppichteroth VR-Bank Rhein-Sieg eG
IBAN DE04 3706 9520 6603 2580 19
BIC GENODED 1RST